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Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit gelten neue Anforderungen für alle Unternehmen, die digitale Produkte und Services anbieten. Was bislang vor allem für öffentliche Stellen verpflichtend war, betrifft dann auch die Privatwirtschaft, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Das bedeutet: Websites, Online-Shops, Apps und digitale Services müssen barrierefrei nutzbar sein.

Was heißt Barrierefreiheit konkret?

Damit digitale Angebote für alle zugänglich sind, müssen sie bestimmte Standards erfüllen, zum Beispiel:

  • Verständliche Sprache – Texte sollen klar und leicht erfassbar sein.

  • Tastaturbedienung – Buttons und Formulare müssen auch ohne Maus nutzbar sein.

  • Ausreichende Farbkontraste – wichtig für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

  • Screenreader-Kompatibilität – Inhalte müssen korrekt vorgelesen werden können.

  • Untertitel für Videos – damit auch hörgeschädigte Menschen Inhalte nutzen können.

  • Barrierefreie Formulare – Eingaben müssen ohne Hürden möglich sein.

Und das ist nur ein Auszug, die Liste ist länger.

Barrierefreiheit = besseres Design

Viele fürchten: Barrierefreiheit schränkt Kreativität ein. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Design, das alle Menschen anspricht, ist gutes Design. Es macht deine Marke nicht nur rechtssicher, sondern auch relevanter, inklusiver und benutzerfreundlicher.

Jetzt handeln!

uspect unterstützt Unternehmen dabei, ihre Marke barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen, beraten und gestalten digitale Auftritte so, dass sie sowohl ästhetisch als auch inklusiv sind.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Website oder Ihr Shop den neuen Standards entspricht? Lass uns reden!

 

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